Diese Hausordnung ist in Zusammenarbeit von Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen, Schülern und Eltern entstan-den. Ihr Ziel ist es, zu einem geregelten Schulalltag im Sinne unseres Leitbildes beizutragen, ein erfreuliches Miteinander zu ermöglichen und die Rechte und Freiheiten des Einzelnen zu gewährleisten und zu schützen.

Allgemeines – Mitbringen von Gegenständen

1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich höflich, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst und tragen durch ihr Verhalten zu einem konstruktiven Lernklima und zum Schutz der Umwelt bei.

2. Gegenstände, die den ungestörten Ablauf des Schulbetriebs, die Gesundheit oder die Sicherheit im Schulbereich gefährden oder die das Anstandsgefühl verletzen, dürfen nicht mitgebracht werden. Sie werden ggf. eingezogen – im Übrigen gilt Ziff. 25 (s.u.).

3. Es gelten folgende Regelungen:

3.1 Private internetfähige Endgeräte bleiben mit Betreten des Schulgeländes auf dem gesamten Schulgelände und in den Schulgebäuden bis 15.30 Uhr ausgeschaltet in der Tasche.
3.2 Die Nutzung privater, internetfähiger Endgeräte im Unterricht bedarf der gesonderten Genehmigung der Kurslehrkräfte.
3.3 Wahrend Klassenarbeiten und Klausuren werden die Geräte ausgeschaltet bei der Lehrkraft abgegeben.
3.4 Für dringende Angelegenheiten, die während der Pausenzeiten per Handy/Smartphone geklärt werden müssen, kann jede Lehrkraft eine Ausnahmeerlaubnis erteilen.
3.5 Die gesonderten Regelungen für die Nutzung von Internet und Intranet am CPG bleiben unberührt.
3.6 Regelungen für Ausflüge, Klassenreisen und Schulfahrten treffen die begleitenden Lehrkräfte.
3.7 Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
3.8 Die Schule kann für den Verlust keine Haftung übernehmen.
3.9 Sanktionsmaßnahmen: Bei Zuwiderhandlung werden oben genannte Geräte für den verbleibenden Schultag einbehalten. Nach dreimaligen Zuwiderhandlungen muss das Gerät von den Eltern abgeholt werden.

4. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 gelten folgende Regelungen:

4.1 Die Schülerinnen und Schüler sind von den Punkten 3.1 und 3.4 der Hausordnung ausgenommen.
4.2 Die Punkte 3.2 und 3.3 sowie 3.5 bis 3.8 gelten unverändert.
4.3 Die Nutzung der o.g. Geräte ist auf den beiden großen Spiel- und Sportflächen des Schulgeländes (genaue Flächen s. Geländeplan im Anhang) nicht gestattet, ebenso nicht im Foyer des Haupthauses.

5. Die private Nutzung von Tonträgern aller Art ist im Schulbereich nicht erlaubt. Dies gilt nicht für persönlich mitgetragene Geräte über Kopfhörer. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Schulleitung.

Unterrichtszeiten

6. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

7. Es gilt folgender Zeitplan:
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8. Einzelne Kurse, vor allem Sportkurse, können nach besonderem Zeitplan stattfinden.

9. Die Schülerinnen und Schüler erwarten die Lehrkraft in der Regel vor dem Unterrichtsraum. Bei Unterricht in einem der naturwissenschaftlichen Fachräume warten die Schülerinnen und Schüler vor der Glastür im Treppenhaus des N-Traktes, bei Unterricht in einem der Computerräume vor der Glastür im Foyer. Des 1. Stocks. Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, melden die Klassensprecher bzw. die nach dem Alphabet ersten beiden Kursmitglieder dies im Schulbüro.

Verhalten auf dem Schulgelände und in den Gebäuden

10. Das Gelände, die Räume, und alle Materialien und Gegenstände werden sorgfältig behandelt und sauber hinterlassen. Niemand verhält sich so, dass sie oder er sich oder andere gefährdet.

11. Die Cafeteria muss, weil dort gegessen und getrunken wird, besonders sauber sein. Deswegen achten wir alle sorgfältig und verantwortungsbewusst darauf, dass keine Müll- oder Essensreste auf den Tischen oder auf dem Boden hinterlassen werden. Näheres regelt die Cafeteria-Ordnung.

12. Alle Fach-, Sammlungs- und Büchereiräume dürfen von Schülerinnen und Schülern nur unter Aufsicht oder auf Weisung einer Fachlehrkraft betreten werden. Für die Benutzung des Studienzentrums und der Informatikräume gelten gesonderte Bestimmungen.

13. Das Klassenbuch wird vor dem Unterricht vom Schulbüro abgeholt und nach dem Unterricht dort wieder abgegeben.

14. Der Schulhof darf nicht befahren werden, d.h. Räder und Roller werden geschoben, Skateboards, Rollschuhe etc. nicht benutzt, sondern getragen. Für Fahrräder stehen unbewachte Fahrradständer auf dem Schulgelände zur Verfügung. Für gestohlene und beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.

Pausen und Freistunden

15. Während der großen Pausen und in der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler in den Ge-bäuden bleiben, nicht jedoch in den Unterrichtsräumen. Ausnahmen davon erteilt die Fachlehrkraft des Unterrichtsraums.

16. Treppen, die Verbindungsflure zwischen Klassentrakt und naturwissenschaftlichem Trakt und die CPG-Turnhalle sind grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche.

17. In Freistunden können sich die Schülerinnen und Schüler in den Fluren und anderen Gemeinschaftsflä-chen der Schule aufhalten. Sie verhalten sich dabei ruhig und stören nicht den Unterrichtsbetrieb.

19. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Freistunden und Pausen nicht verlassen, es sei denn zum Sportunterricht an anderen Stätten oder mit besonderer Genehmigung einer Lehrkraft.

19. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Nach dem Unterricht – Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten

20. Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsraum werden von den Schülerinnen und Schülern die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen (Ausnahme Waldhaus). Die Räume werden gefegt, die Tafeln gewischt, Computer und Smartboards heruntergefahren und das Licht wird gelöscht und die Räume umgehend verlassen.

21. Veranstaltungen von Klassen- und Tutandengruppen müssen unter Aufsicht stattfinden.

22. Bei Klassenfesten, zu denen Schülerinnen und Schüler anderer Schulen eingeladen werden, muss gewährleistet sein, dass eine Aufsicht anwesend ist, die diese kennt. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Schulleitung.

23. Vorgesehene Veranstaltungen sind der Schulleitung in der Regel eine Woche vorher anzuzeigen und gegebenenfalls genehmigen zu lassen; sie müssen außerdem mit dem Hausmeister abgesprochen werden.

24. Veranstaltungen müssen grundsätzlich bis 22.00 Uhr beendet sein; über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Schulleitung nach Absprache mit dem Hausmeister.

Verstöße gegen die Hausordnung

25. Wer gegen die Hausordnung verstößt, muss mit den im Hamburger Schulgesetz vorgesehenen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen rechnen.

Diese Hausordnung tritt am 31.08.2017 in Kraft.

Hamburg, den 29.06.2017
K. Reckleben
Vorsitzender der Schulkonferenz