Active Boards gibt es in den Fach-, Kurs- und Klassenräumen. Diese sind pfleglich zu behandeln! Insbesondere dürfen nur die speziellen Active-Board-Stifte für das Schreiben verwendet werden. Schülerinnen und Schüler dürfen das Active Board nur nutzen, wenn sie im Rahmen von Unterrichtsprojekten dazu von einer
Lehrkraft beauftragt wurden. Anschlussbuchsen insbesondere HDMI sind vorsichtig zu behandeln, besser ist es, Inhalte auf mobilen Endgeräten direkt am Active-Board zu spiegeln. Die Kabel der angeschlossenen Standrechner bitte nicht ab- oder umkabeln!
Nach dem Unterricht sind die Active-Boards auszuschalten. Schäden bitte melden an Herrn Kunde/ Herrn Kunze.
Arztbesuche müssen, wenn irgend möglich, auf die unterrichtsfreien Zeiten gelegt werden. Sollte sich ein Arztbesuch in der Schulzeit nicht vermeiden lassen, ist VOR dem Arztbesuch an die Klassenleitungen eine Beurlaubung durch die Eltern zu beantragen. Im Anschluss an den Arztbesuch muss eine Bescheinigung über den Arztbesuch ins Mitteilungsheft/ Entschuldigungsheft / in den Schulplaner eingeklebt und von den Eltern unterschrieben werden.
Bei Klassenarbeiten sind Arztbesuche außer in Notfällen nicht zulässig.
In der Studienstufe gibt es zwei Arten von Attestauflagen:
• Attestauflage bei Klausuren für das laufende Halbjahr für alle, die in diesem Halbjahr bei einer Klausur gefehlt haben
• Allgemeine Attestauflage für das kommende Halbjahr für die, bei denen in der Zeugniskonferenz etwa 20 oder mehr unentschuldigte Fehlstunden aufgelaufen sind oder für das laufende Semester, wenn wegen hoher unentschuldigter Fehlzeiten Handlungsbedarf gesehen wird.
Analog zur Attestauflage in der Studienstufe kann auch eine Attestauflage für Mittelstufenschülerinnen und -schüler erteilt werden, wenn sie häufig oder länger oder zu auffälligen Zeiten unentschuldigt fehlen. Wie in der Studienstufe kann eine allgemeine Attestauflage oder nur für das Versäumen von Leistungsnachweisen beschlossen werden. Die Mitteilung an die Erziehungsberechtigten schreiben die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer nach Absprache mit der Abteilungsleitung. Eine Kopie des Schreibens kommt in die Schülerakte. Die Auflage gilt jeweils für ein Schulhalbjahr.
Das sind speziell ausgebildete Schülerinnen und Schüler der Klassen 9-12.
Einsatzfelder: Licht und Ton (Aulatechnikerinnen und -techniker); Eine Liste mit den Kontakten findet sich in IServ.
Bei Interesse bitte Herrn Lehnhardt ansprechen.
Ein Auslandsaufenthalt ist für Schülerinnen und Schüler in oder nach der 10. Klasse möglich. Ein Gespräch eines Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder dem Schüler mit der Abteilungsleitung Mittelstufe ist verbindliche Voraussetzung für die Genehmigung. Der Schulbesuch im Ausland wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Schulbehörde finanziell unterstützt (Antrag spätestens im Februar). Ein Auslandsaufenthalt nach der 10. Klasse zieht immer eine Verlängerung der Schulzeit nach sich, weil die komplette Studienstufe (Kl.11/Kl.12) besucht werden muss. Notwendige Voraussetzungen sind
ein frühzeitiges Gespräch mit dem Mittelstufenkoordinator sowie eine Konferenz der Fachlehrkraft Mathe, Deutsch, 1. und 2. Fremdsprache.
Hier geht es zu weiteren Informationen zu Auslandsaufenthalten
Wir freuen uns, wenn ehemalige Schülerinnen und Schüler ebenso wie ehemalige Lehrkräfte uns nach ihrer Zeit am CPG verbunden bleiben! Der BdE trifft sich einmal im Jahr am CPG zum "Dämmerschoppen" und unterstützt außerdem gezielt auch Projekte oder Anschaffungen am CPG.
Hier geht es zum Bund der Ehemaligen
BEK steht für Bilanzierungs- und Entwicklungskonferenz. Sie findet regelhaft auf der ersten Lehrkräftekonferenz des Schuljahres statt und dient der Schulentwicklung. Auch Eltern- und Schülervertretungen nehmen an ihr teil.
Die Beratungslehrkräfte Herr Freudenberg und Herr Vieregge sowie die Sozialpädagogin Frau Lichtenberg kümmern sich um Schüler:innen, die Sorgen oder sonstige Anliegen haben, die des ausführlicheren Einzelgesprächs bedürfen oder Beratung rund ums Lernen brauchen. Das Beratungszimmer befindet sich im Hauptgebäude im ersten Stock (CH110).
Gesprächsbedarf kann man entweder über seine Klassenleitung oder in Form einer Notiz (in den Briefkasten neben der Tür des Beratungszimmers) oder gern auch per Mail anmelden. (Mailliste im Anhang)
Hier geht es zum Beratungsteam
Der Schülerschaft werden von Klasse 5 aufsteigend bis zum Abitur zahlreiche Hilfen zur frühzeitigen Orientierung im Hinblick auf spätere Ausbildungs- und Studienperspektiven gegeben. Schwerpunkte sind die Teilnahme am Girls´& Boys´ Day für Klasse 5-8, die Arbeit mit dem Berufswahlpass, das dreiwöchige Betriebspraktikum am Ende von Klasse 9, das zweiwöchige Profilpraktikum in Klasse 11 sowie Besuche der Universitätstage und Teilnahme an Fachmessen für Ausbildung und Studium.
Zu Beginn der Klasse 11 werden im Rahmen einer Projektwoche Unternehmen und Hochschulen aufgesucht und Referenten zu den Themen Ausbildung, Studium und Berufsperspektiven aus dem Kreis der Eltern und ehemaligen CPG-Schülerschaft eingeladen.
Für die Schülerschaft der Studienstufe (bei Bedarf auch schon ab Klasse 10) wird zusätzlich regelmäßig eine individuelle Einzelberatung durch Mitarbeitende der Agentur für Arbeit bei uns am CPG angeboten.
Für weitere Informationen siehe Homepage oder Informationswand im Foyer des CPG Haupthauses.
Ansprechpartner zum Thema Berufsorientierung ist Herr Temmen.
Hier geht es zum Berufsberatung
Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden/ Tage können vom Klassenlehrerin und Klassenlehrer/Tutorin und Tutor
erteilt werden. Beurlaubungen, die länger als 3 Tage dauern oder die direkt vor oder nach Schulferien liegen, müssen in jedem Fall von
der Schulleitung genehmigt werden. Dazu muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem nachgewiesen oder begründet wird, warum der Termin nicht verschiebbar ist.
Alle Mahlzeiten werden täglich frisch von unserem Caterer "Bergedorfer Impuls" zubereitet und orientieren sich an den Geboten einer gesunden und guten Ernährung. Die Bergedorfer Impuls GmbH ist ein Inklusionsunternehmen, das sich seit vielen Jahren in der Schulverpflegung engagiert und täglich ein ausgewogenes, gesundes und schmackhaftes Essen für Kinder zubereitet. Hinsichtlich der Speiseplanung und des Einkaufs ist es uns wichtig, saisonale und
regionale Produkte zu verwenden. In unserer Küche verarbeiten wir kein Schweinefleisch und setzen auch keine anderen Produkte vom Schwein ein!
Die Registrierung für die Bestellung und Abrechnung der Essen arbeiten wir mit der Firma MensaMax zusammen, so Sie Ihr Kind anmelden müssen. Die Bezahlung wird dann über einen Chip, den sie aufladen können, organisiert.
Hier geht es zur Cafeteria
Elternabende finden mindestens einmal pro Halbjahr statt und werden von der Klassenleitung einberufen. Anlass, Tagesordnung und Zeitpunkt werden mit der Klassenelternvertretung abgesprochen. Die Einladung kann gemeinsam von der Klassenleitung und der Elternvertretung unterschrieben werden und ist mit einer Frist von wenigstens einer Woche zu versenden. Auf Wunsch der Elternvertretung oder falls erforderlich können weitere Personen, wie Klassensprecher, Fachreferenten o.a. am Elternabend teilnehmen oder eingeladen werden.
Sobald die Elternvertreter gewählt sind, übernehmen sie - nach Absprache auch gemeinsam mit der Klassenleitung – die Leitung des Abends.
Klassensprecher, die dem Schülerrat angehören, können an den Elternabenden teilnehmen.
Aus besonderem Anlass können auch Elternvertreter bzw. ein Viertel der Eltern die Einberufung eines Elternabends veranlassen. Ferner kann die Elternvertretung Elternabende auch ohne die Teilnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler durchführen.
Die Elternvollversammlung wählt den Elternrat (ER). Der ER trifft sich regelmäßig einmal im Monat, um schulspezifische und bildungspolitische Themen zu erörtern. Hier geht es zum Elternrat, Kontakt: elternrat@cpg-hh.de.
Wahlberechtigt und wählbar sind die Eltern aller im Laufe des Schuljahrs nicht mehr volljährig werdender Schülerinnen und Schüler. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler wählen spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassen- bzw. Profilelternvertreter. In einem zweiten Wahlgang sind zwei Ersatzpersonen zu wählen.
Die Eltern haben für jedes Kind zwei Stimmen, dies gilt auch, wenn nur ein Elternteil anwesend ist.
Gewählt sind die Eltern, die die meisten Stimmen haben und die Wahl annehmen.
Die Elternvertretung ist Ansprechpartner für alle Eltern und hat folgende Aufgaben:
• die Beziehungen der Eltern untereinander und mit den Lehrkräften zu pflegen,
• Eltern über aktuelle Fragen und Themen der Schule zu informieren,
• an der Klassenkonferenz teilzunehmen,
• im Konfliktfall zu vermitteln,
• vor der Zeugniskonferenz gehört zu werden und Stellung zu beziehen,
• den Elternrat zu wählen und ab und zu/ im Rahmen ihrer Möglichkeiten möglichst häufig an den Elternratssitzungen teilzunehmen und
• die Schule bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu unterstützen.
Entschuldigungen sind schriftliche Erklärungen der Erziehungsberechtigten zum Fernbleiben ihres Kindes. Eine telefonische Krankmeldung ersetzt keine schriftliche Entschuldigung. Entschuldigungen werden in das Mitteilungs- bzw. Entschuldigungsheft (Studienstufe: Entschuldigungsheft) geschrieben und
von Klassenlehrerin und Klassenlehrer (Studienstufe: von jeder betroffenen Fachlehrerin oder vom Fachlehrer) abgezeichnet, der dann das Fehlen im Klassenbuch (bzw. Kursheft) als entschuldigt vermerkt.
Entschuldigungen (auch: ärztliche Atteste) werden nur dann abgezeichnet, wenn sie in dem Heft stehen (eingeklebt sind) und spätestens in der zweiten Doppelstunde nach Wiederteilnahme am Fachunterricht unaufgefordert vorgelegt werden.
Unser Raumkonzept bietet eine Lernlandschaft aus vorbereiteten Lernräumen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dafür ihre festen Unterrichtsräume in Teams für ihre Fächer und Lerngruppen gestaltet. Die Klassen bewegen sich in der Lernlandschaft aktiv in ihre jeweiligen Lernräume. Um zu viele Lernraumwechsel zu vermeiden, arbeiten wir mit dem Doppelstundenprinzip. Durch großzügig ausgestaltete Ruhe- und Aufenthaltsflächen in der gesamten Schule und mit dem Schülerzentrum bieten wir der Schülerschaft viele Aufenthalts- und Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Pausen und Freistunden. Schülerinnen und Schüler können ihre Materialien in den Schließfächern unterbringen und so unnötiges Schleppen vermeiden.
Alle in der Schule arbeitenden Personen und Gremien sollten sich in regelmäßigen Abständen eine Rückmeldung zu ihrer
Arbeit einholen, um den Anforderungen optimal gerecht werden zu können.
Das Kollegium sollten sich regelmäßig Feedback von ihren Lerngruppen holen, um über Unterrichtsprozesse und –abläufe
ins Gespräch zu kommen und auf der Basis der Ergebnisse gemeinsame Schwerpunkte und Ziele für den Unterrichtsprozess zu entwickeln.
Im Terminplan des CPG sind zwei Feedbackwochen pro Schuljahr fest verankert.
Anruf bis bzw. möglichst vor 8.00 Uhr im Schulbüro (s. Krankmeldung), in der Studienstufe an der Schule, an der die Klausur geschrieben wird unter Angabe der betroffenen Lehrkraft.
Fördern statt Wiederholen ist eine schulisch organisierte, fachspezifische Nachhilfe in kleinen Gruppen. Dieses Programm ersetzt das Wiederholen einer Klassenstufe und wird durch die Vorgaben der Schulbehörde geregelt. Jeweils zu den Zeugnissen bzw. Notenübersichten wird der Kreis der Förderberechtigten von der Zeugniskonferenz festgelegt. Die Zeugniskonferenz kann bei mangelhafter oder ungenügender Leistung (in Ausnahmen auch bei knapp ausreichender Leistung) eine Förderung beschließen. Hierzu wird eine Lernfördervereinbarung ausgefüllt und den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt. Die Eltern und Schülerinnen und Schüler müssen der vorgeschlagenen Maßnahme zustimmen, dann ist die Teilnahme verpflichtend.
Hier gibt es genauere Informationen zu Förderkursen
Das CPG ist eine offene Ganztagesschule, d.h. wir gewährleisten für Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eine Betreuung von 8 bis 16.00 Uhr. Die Betreuung muss von den Eltern im Schulbüro beantragt werden und ist dann verpflichtend.
Nach dem Unterricht besteht Gelegenheit zum Mittagessen in unserer Cafeteria.
Ab 14.00 Uhr bis maximal 15.30 Uhr können Schülerinnen und Schüler an der Lernbetreuung teilnehmen (s. Lernbetreuung).
Zeitgleich besteht die Möglichkeit, an der Spielbetreuung im GTB-Raum teilzunehmen. Diese endet um 16 Uhr.
Außerdem kann man, ob in der Betreuung oder nicht, an den zahlreichen AGs teilnehmen, die am Nachmittag angeboten
werden.
Hier geht es zu den Ganztagsangeboten
Ansprechpartnerin ist Frau Eikemeier.
Für die Frühbetreuung zwischen 6 und 8 Uhr sowie die Spätbetreuung zwischen 16 und 18 Uhr ist die Kita Rauchstraße mit ihrem Ableger in der Grundschule Bovestraße zuständig. Diese führt auch die Ferienbetreuung durch. Während die Kernbetreuung zwischen 8 und 16 Uhr kostenfrei erfolgt, sind Rand- und Ferienbetreuung kostenpflichtig. Hierzu müssen die Eltern einen Vertrag mit der Leitung der Kita, Frau Ahrens, in der Grundschule Bovestraße abschließen.
Das CPG verteilt sich derzeit auf fünf Gebäude: Hauptgebäude (CH), Pavillon (CP), Neubau (CN), Waldhaus (CW) und den
Klassentrakt (CK). Flure, Foyers und Sitzwürfelecken in den Gebäuden sind in Pausen, Freistunden und Arbeitsphasen nutzbar, allerdings gilt
hier das absolute Gebot der Ruhe und Rücksicht! Durchgänge und enge Flure sind freizuhalten.
Für abzugebende Zettel und Nachrichten an Lehrkräfte befindet sich vor der Glastür zum Lehrerzimmer ein gelber Postkasten.
Er wird zweimal täglich gelehrt und der Inhalt dem Kollegium in die Fächer gelegt. Bitte die jeweilige Lehrerpost deutlich mit
dem Lehrernamen oder Kürzel, mit dem Namen der Schülerin bzw. des Schülers sowie mit Datum beschriften!
Dieser „Zukunftstag“ für Jungen und Mädchen findet jeweils im April statt und eröffnet den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, für einen Tag in einen Beruf als Schülerpraktikant hinein zu schnuppern. Der Zukunftstag ist ein Baustein der Berufsorientierung, wir nehmen deshalb mit allen 5.-10. Klassen
daran teil. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern müssen sich selbst frühzeitig um einen Platz für den Zukunftstag kümmern.
Unter www.girls-day.de und www.boys-day.de findet man Hinweise, Termine und Kontakte zu Unternehmen, die Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Kontaktpersonen an unserer Schule sind Herr Temmen sowie die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
Handys und Co müssen während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet in der Tasche bleiben (sie schließt die Anwesenheit vor und nach dem Unterricht ein!). Regelungen für Ausflüge, Klassenreisen und Schulfahrten treffen die begleitenden Lehrkräfte. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Sollte ein Handy im Unterricht klingeln bzw. von Schülerinnen bzw. Schülern auf dem Schulgelände benutzt werden, nimmt die Lehrkraft es an sich und gibt es zur Verwahrung im Schulbüro ab, wo es sich die Schülerin oder der Schüler am Ende des Schultages abholen kann. Nach dreimaligen Zuwiderhandlungen muss das Gerät von den Eltern abgeholt werden (siehe Hausordnung).
Unter- und Mittelstufe: Die Hausaufgaben sollen in täglich etwa einer Stunde, wöchentlich etwa fünf Stunden Arbeitszeit erledigt werden können. Die in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte stimmen sich ab. An langen Schultagen, d.h. Unterricht bis 15.30 Uhr, dürfen keine Hausaufgaben zum folgenden Tag
aufgegeben werden. Über die Ferien gibt es keine Hausaufgaben (meint: von Freitag vor auf Montag nach den Ferien); Ausnahmen: Lektüren (S. auch Hausaufgabenordnung für die Klassen 5 bis 10 auf der Homepage).
Hier ist unser „Fundbüro“ und es gibt neben Putzeimern auch guten Rat und schnelle Hilfe.
Enthält alle wichtigen Regelungen für die Schule, soweit sie nicht ohnehin durch Gesetze geregelt sind.
Sie ist auf der Seite mit Downloads herunterzuladen.
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Tel. 040 – 428 63-7020
Elternkammer Hamburg:
Tel. 040 – 428 63 35 27
Kinder- und Jugendnotdienst:
Tel. 040 – 42 84 90
Schulinformationszentrum (SIZ)
Tel. 040 – 428 99 22 11
ReBBZ Wandsbek-Süd
Tel. Tel. 428 980650, Hammer Straße 124, 22043 HH
Die einzelnen Klassen müssen Hofdienst leisten. Die Einteilung erfolgt zentral zu Beginn des Schuljahres durch Bnd. Für die Einhaltung sind die Klassenleitungen zuständig.
Die interkulturellen Koordinatorinnen arbeiten mit der ganzen Schule zusammen an einer diversitätsbewussten Schulkultur, die von Respekt und Toleranz geprägt ist. Wir wollen eine Schule sein, in der alle Menschen, die hier gemeinsam arbeiten und lernen, ihre Potenziale und ihre Identität entfalten können. Unsere IKos Frau Sedik und Frau von Cramon werden uns dabei beraten und den Prozess begleiten, unserer Vielfalt ein Gesicht zu geben und im Sinne eines "Empowerments" gegen jede Form der Diskriminierung und Bias einzutreten.
In Jahrgang 5, 7, 8 und 9 werden jeweils in Deutsch, Mathematik, Englisch und den Naturwissenschaften die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch die KERMIT – Testung gemessen. Die Ergebnisse werden an die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie an die Schülerschaft und Eltern zurückgemeldet und für die individuelle Lernberatung herangezogen, z.B. in den LEGS. Zusätzlich liefern die KERMIT- Ergebnisse wichtiges Datenmaterial für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und die Standardsicherung am CPG. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist die Stellvertretende Schulleiterin Frau Bernhard (Bnd).
Anzahl und Umfang von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe 1 sind in der „Richtlinie für Klassenarbeiten und andere schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen (Klassen 3 bis 10) vom 4. Juli 1979, in der Fassung vom 9. September 2003“ geregelt, ggf. sind darüber hinaus Fachkonferenzbe-schlüsse von Belang.
Pro Woche dürfen nicht mehr als zwei Klassenarbeiten oder gleichwertige Lernerfolgskontrollen geschrieben werden (hierzu zählen keine Vokabeltests o.Ä.). Pro Monat dürfen nicht mehr als 7, im Dezember max. 6 Klassenarbeiten geschrieben werden. Die Klassenarbeiten sind im Klausurtool in Iserv für die Schülerinnen und Schüler einsehbar.
Für Klassenarbeiten besteht von Seiten der Schülerschaft eine Aufbewahrungspflicht.
Die Klassenbuchverwalter holen die Bücher morgens aus dem Schulbüro und bringen sie nach dem Unterricht wieder dorthin zurück. Sie legen das Klassenbuch der Fachlehrerin, dem Fachlehrer zum Eintragen vor. Der graue Kasten wird nur benutzt, wenn das Sekretariat abgeschlossen ist.
Die Organisation der Klassendienste fällt in die Zuständigkeit der Klassenlehrerin und dem Klassenlehrer sowie der jeweiligen Fachraumzuständigen.
Nach der letzten Stunde werden alle Stühle hochgestellt, der Boden gefegt, die Tafel gewischt, alle Fenster geschlossen, das Licht ausgemacht und der Raum abgeschlossen. Einmal pro Woche wird der Papiermüll und der gelbe Müll in den Container hinter der Cafeteria gebracht.
Wenn man als letzte Lehrerin oder letzter Lehrer Unterricht in einem Raum hatte, sollte man die jeweiligen Schülerinnen und Schüler auf ihre Pflichten hinweisen und sicherstellen, dass die Dienste erledigt werden.
Die Klassenkonferenz berät über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die fachliche und pädagogische Koordination der Fachlehrerin und Fachlehrer. Die Klassenkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. Näheres unter §61 im Hamburgischen Schulgesetz.
In jeder Klasse werden ein Klassensprecher und eine Klassensprecherin sowie ein Vertreter und eine Vertreterin, in den Profilen der Studienstufe zwei Profilsprecher:innen und zwei Vertreter:innen gewählt.
Zu ihren Aufgaben gehört es:
• Probleme und Bedürfnisse der Lerngruppe aufzugreifen, anzusprechen und ggf. weiterzuleiten.
• Zu den Sitzungen des Schülerrats zu gehen und mit diesem zusammenzuarbeiten.
• Die Gruppen, die sie vertreten, über Schülerratssitzungsergebnisse zu informieren. Dazu geben ihnen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Tutorinnen und Tutoren in ihrer Unterrichtszeit Gelegenheit.
Klassenreisen sind Bestandteil des Schullebens und die Teilnahme ist verpflichtend. Sie müssen der „Richtlinie für Schulfahrten“ entsprechen. Diese regelt vor allem Ziel, Dauer und Kosten der Fahrt. In jeder Stufe (Unter-, Mittel und Studienstufe) wird mindestens eine Klassenfahrt durchgeführt.
Anträge für eine Bezuschussung durch die Olga-Stiftung sowie für die Kostenübernahme im Bildungs- und Teilhabepaket sind im Schulbüro erhältlich.
Am CPG pflegen wir eine Kommunikationskultur, welche beinhaltet, dass bei auftretenden Problemen, bei Anliegen oder
Nachfragen die Betroffenen direkt und zeitnah miteinander sprechen, d.h. im Falle eines Problems mit einer Lehrkraft zu erst mit dieser selbst, erst dann mit Klassenleitungen, und erst im letzten Schritt bei weiterhin ungeklärten Konflikten oder Problemen mit den Abteilungsleitungen.
Sollten Eltern bei ihren Kindern Kopfläuse oder eine meldepflichtige Krankheit feststellen, ist die zuständige Klassenleitung unverzüglich zu informieren. Das Kind darf erst wieder am Schulunterricht teilnehmen, wenn es ein ärztliches Attest vorweist. Informationsblätter gibt es im Schulbüro.
Morgens vor 8.00 Uhr im Schulbüro oder digital über die Homepage. Bitte Klasse, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer und in der ersten Stunde unterrichtende Lehrkraft angeben.
Wird in der Studienstufe eine Klausur versäumt, erfolgt der Anruf an der Schule, an der die Klausur geschrieben wird unter Angabe der betroffenen Lehrkraft.
Die Krankmeldung ersetzt nicht die Entschuldigung (siehe dort). Fehlt ein Kind ohne Krankmeldung werden die Eltern umgehend angerufen.
In der Lernbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bei den Hausaufgaben unterstützt, bekommen aber auch Hilfestellung bei fachlichen Fragen. Es wird an jedem Nachmittag für anderthalb Stunden eine Lernbetreuung angeboten.
Die Lernbetreuung steht allen Schülerinnen und Schüler offen und kann nach Bedarf genutzt werden. In Ausnahmefällen kann eine verbindliche Teilnahme mit einzelnen Schülerinnen und Schülern abgesprochen bzw. als Lernziel in den Lernentwicklungsgesprächen vereinbart werden. Schülerinnen und Schüler,
die ein bestimmtes Problem haben, können dort mit (von Fachlehrkraft) bereitgestelltem Material arbeiten.
Die LEGs finden einmal im Schuljahr statt. Die LEGs im Februar ersetzen die Halbjahreszeugnisse in den Klassen 5,7 und 8. Die in den
LEGs beschlossenen Lernzielvereinbarungen sind Bestandteil der Zeugnisse bzw. Notenübersichten und werden in der Schülerakte abgeheftet. Die LEGs werden durch Reflexionsbögen der Schülerinnen und Schüler vorbereitet.
Die Lernmittelausgabe befindet sich im Keller des Klassentraktes und wird von Herrn Tschepke verwaltet. Zur Zeit ist die Lernmittelausgabe Mittwochs in der 1. großen Pause und in der 3. Stunde geöffnet.
Alle Lernmittel/ Bücher müssen eingeschlagen werden. Für beschädigte Lernmittel inklusive Wasserschäden werden Gebühren erhoben.
Jede Schülerin und jeder Schüler führt ein Mitteilungsheft (in der Studienstufe: Entschuldigungsheft) bzw. den CPG- Schulplaner, in welchem Informationen (zwischen Lehrkräften und Eltern, in der Studienstufe: Entschuldigungen) notiert werden.
In den Klassenstufen 5, 6 und 7 wird der Schulplaner verpflichtend als Mitteilungsheft genutzt. Lose Blätter werden nicht angenommen. Bei vorher absehbaren Terminen, die mit dem Schulbesuch kollidieren (z. B. nicht in die unterrichtsfreie Zeit verlegbare Arzttermine), richten die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher eine Bitte um Befreiung vom Unterricht an die Klassenleitung ihres Kindes. In unmittelbarem Anschluss an Schulferien kann nur die Schulleitung vom Unterricht befreien.
Mit der Versetzung in die Studienstufe wird gleichzeitig auch der mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht.
Nur bei entsprechender Prognose oder Empfehlung nehmen Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung in die Studienstufe gefährdet oder ausgeschlossen ist, an der MSA-Prüfung teil. Die MSA-Prüfung ist eine andere Prüfung als die schriftlichen Überprüfungen der 10. Klasse (vgl. SÜP, MÜP).
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, eine anerkannt entschuldigt versäumte Klassenarbeit nachzuschreiben (außer bei unentschuldigtem Fehlen mit Attestauflage). Ob die Entschuldigung anerkannt wird, entscheidet die Fachlehrkraft.
Die Nachschreibtermine der Studienstufe können auch für die Mittelstufe genutzt werden. Unterstufenschülerschaft sollte ihre Klassenarbeiten möglichst im Fachunterricht nachschreiben.
Bitte das Schulbüro, die Erziehungsberechtigten und evtl. auch die Schulleitung informieren.
Eltern sollten die Klassenleitungen über chronische Krankheiten ihres Kindes informieren, damit in Notfällen schnell und richtig gehandelt werden kann.
Außerdem müssen Eltern unbedingt darauf achten, dass für ihre Erreichbarkeit im Notfall im Schulbüro ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen!
Der Parkplatz zwischen Schulhof und Gebäude Bovestraße ist ab 16 Uhr auch für Eltern geöffnet.
Zur Vermeidung gefährlicher Situationen darf die Ein- bzw. Ausfahrt auch nicht für kurzes Ein- oder Aussteigen genutzt werden. Dies gilt ebenfalls für den Bereich vor dem Fußgängerübergang.
Hier geht es zu den Profilen in der Studienstufe.
Klassenfahrten und Projektwochen finden bei uns verbindlich in der letzten Woche vor den Sommerferien und in der letzten vollen Septemberwoche statt. Die Themen für Projektwochen sind zum Teil festgelegt wie z.B. das Projekt "gemeinsam Klasse sein" in Jahrgang 5 oder die Einführung in die Arbeit mit den Tablets in Klasse 7.
Die Eltern können bei Bedarf ein Schließfach für ihr Kind mieten. Vordrucke für Verträge gibt es im Regal vor dem Schulbüro. Die Schule stellt nur den Platz zur Verfügung; Einzelheiten müssen seitens der Eltern direkt mit der Firma geklärt werden.
Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bilden zusammen mit den Schulsprechern den Schülerrat. Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerschaft, u.a. in der Schulkonferenz oder im Kreisschülerrat. Er wird mehrmals im Schuljahr während der Schulzeit von den Schulsprecherinnen und Schulsprechern oder von der Verbindungslehrkraft einberufen.
Einzelne Schüler:innen oder Schüler:innengruppen können sich für das Amt der Schülervertretung/ Schulsprecher aufstellen. Jedes Jahr wird dann von der
ganzen Schülerschaft ihre SV gewählt. Sie koordiniert unter anderem die Schülerratssitzungen und vertritt als Einheit die gesamte Schülerschaft gegenüber anderen Gremien.
Neben der Schülerbücherei befindet sich der offene Schülerarbeitsraum im ersten Stock des Hauptgebäudes. Dieser Raum steht allen Schülerinnen und Schülern für ruhiges Arbeiten, Lesen und Lernen zur Verfügung. In dem Raum muss es leise bleiben und es darf dort nicht gegessen und getrunken werden. Der Raum befindet sich ind er Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, das funktioniert nur, wenn alle Rücksicht nehmen und den Raum gut behandeln!
Die Schülerbücherei befindet sich im ersten Stock des Hauptgebäudes und steht allen Schülerinnen und Schülern zum Lesen und Recherchieren offen. Es können auch Medien ausgeliehen werden. Für das Ausleihen von Medien aus der Bücherei wird ein spezieller Leserausweis benötigt. Er kostet 0,50 € und gilt für die gesamte Schulzeit. Ansprechpartnerinnen sind Frau Kräußlich und Frau Kaith.
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schulen. Sie setzt sich aus der Schulleitung und Vertretern aus Elternrat, Lehrerkonferenz und des Schülerrates zusammen und tagt vier Mal im Schuljahr.
Der Schulverein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden der Eltern. Er dient der Unterstützung von schulischen Projekten und Anschaffungen. Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder und beschließen die Verwendung der Mittel.
Hier geht es zum Schulverein.
Die Sitzwürfelecken in den Gebäuden sind für die Nutzung in den Pausen oder für differenzierende Arbeitsphasen im Unterricht gedacht. In den Gebäuden gilt insgesamt das Gebot von Ruhe und Rücksicht. Die Sitzwürfel sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung an ihren Platz in den Sitzwürfelecken zurückzubringen.
Zwischen Waldhaus und Haupthaus befinden sich verschiedene Sportflächen: Ein Beachvolleyballfeld, ein Fußball- und ein Handball-/Basketballfeld. Auf dem Hof befinden sich zusätzlich Basketballkörbe und Tischtennisplatten. Alle Sportanlagen dürfen in den Pausen genutzt werden. Wir halten es für selbstver ständlich, dass die Schülerinnen und Schüler sich bei der Nutzung der Flächen und Geräte abwechseln. In Konfliktfällen kümmern sich die jeweiligen Klassensprecher und/ oder die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer um eine Lösung.
Das Angebot der Sprachförderung richtet sich vornehmlich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 mit Migrationshintergrund, die gravierende sprachliche Defizite in Deutsch aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage standardisierter Testverfahren (HSP/ LIQ) und durch
die Einschätzung der Deutschlehrkräfte ermittelt. Sie werden eine Stunde pro Woche zusätzlich gefördert. Außerdem bietet das CPG eine Sprachberatung für die Schülerinnen und Schüler von Klasse 7 bis 12 an. Sämtliche Sprachförderangebote der Schule werden von Deutschlehrkräften unterrichtet, die z.T.
auch über Zusatzqualifikationen im Bereich DAF und DAZ verfügen. Die Organisation der Sprachförderangebote obliegt den Sprachlernkoordinatorinnen Frau Jansen.
In größeren Abständen werden Mittelstufenschülerinnen und -schüler (meist der Jahrgangsstufe 8) zu Streitschlichtern ausgebildet. Sie stehen in den Pausen in einem eigenen Raum zur
Verfügung, um Konflikte von Schülerinnen und Schülern zu moderieren und zu schlichten. Der Streitschlichtungsraum befindet sich im ersten Stock des Hauptgebäudes.
Er findet in der Regel in jedem Januar an einem Freitag von 16-19 Uhr statt. Hier ist die gesamte Schulgemeinschaft aktiv. Der reguläre Unterricht endet nach der 4. Stunde; im Anschluss
werden alle noch notwendigen Vorbereitungen für den Nachmittag erledigt.
Der Schülerrat kann alle zwei Jahre bis zu zwei Verbindungslehrkräfte wählen. Die Verbindungslehrerschaft sollen die Verbindung zwischen Schülerrat, Lehrerkonferenz und Schulleitung fördern. Am CPG begleiten die Verbindungslehrer zudem die Wahlen der Stufen- und der Schulsprecher und stehen dem Schülerrat bei seiner Tätigkeit beratend zur Seite.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Freistunden und Pausen NICHT verlassen, es sei denn zum Sportunterricht an anderen Stätten
oder mit besonderer Genehmigung einer Lehrkraft. Wichtig: Es besteht kein Versicherungsschutz!
Nach Verlorenem fragt man am besten beim Hausmeister, Herrn Torres, nach, bei dem man auch Fundsachen abgibt.
Schülerinnen und Schüler informieren sich morgens vor der ersten Stunde als erstes über die Anzeigetafeln über mögliche Vertretungen. Der Vertretungsplan ist auch online über Webuntis abrufbar. In der Regel werden in den Vertertungsstunden Aufgaben für das jeweilige Fach bearbeitet.
Am CPG gibt es ab Klasse 5 Kurse als Wahlpflichtkurse. Das bedeutet, dass die Teilnahme an einem der Kurse Pflicht ist, es aber verschiedene Kurse zur Auswahl gibt. Die Wahlpflichtkurse beginnen mit den Selbstentdecker-Kursen in Klasse 5, setzen sich fort mit der Wahl der 2. Fremdsprache ab Klasse 7, der Wahl zwischen Religion und Philosophie sowie verschiedenen ästehtischen Fächerrn bis hin zu naturwissenschaftlichen Angeboten und audiovisuellen Medien ab Klasse 8. Die Eltern werden schriftlich sowie in Form eines Informationsabends über das Wahlpflichtangebot informiert. Schülerinnen und Schüler können sich auch bei den entsprechenden Fachkollegen und der Abteilungsleitung Mittelstufe informieren. Die Wahlen in unterschiedlichen Bereichen auf den verschiedenen Klassenstufen sind für jeweils ein Jahr verbindlich. Umwahlen ausschließlich mit Genehmigung der Abteilungsleitung!
In der Studienstufe ergeben sich je nach gewähltem Profil ebenfalls Wahlpflichtkurse. Sie müssen in der Regel über vier Semester belegt werden.
Die Schule kann keine Haftung für private Gegenstände der Schülerinnen und Schüler (Handys, Portemonnaies, Instrumente) übernehmen. Deshalb werden die Schülerinnen und Schüler gebeten, Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen oder gut aufzupassen. Es gibt die Möglichkeit, abschließbare Schränke anzumieten (s. Schließfächer).
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres ihre Schuljahreszeugnisse. In allen Jahrgängen sind die Noten in den einzelnen Fächern Ganzjahresnoten. Zum Halbjahr gibt es in Klasse 6, 9 und 10 auch Halbjahreszeugnisse. In den Klassenstufen 5, 7 und 8 gibt es keine Halbjahreszeugnisse. Für diese Jahrgänge werden Ende Januar Notenübersichten ausgegeben. Die Kopie der Notenübersichten und Zeugnisse müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und kommen in die Schülerakte.
In der Studienstufe gibt es keine
Jahreszeugnisse, sondern vier Semesterzeugnisse und am Ende ein Abiturzeugnis.
Bei Schwierigkeiten mit der Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten von Elternseite gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse beim Schulverein oder bei der Olga-Stiftung zu beantragen. Anträge dafür gibt es im Schulbüro, die über die Klassenlehrerin und Klassenlehrer an den Schulverein oder die Olga-Stiftung weitergeleitet werden.